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Klimaschutz ist wohl die größte Herausforderung unserer Zeit.
Um entsprechende Maßnahmen zu unterstützen, bezuschusst die Stadt Nürnberg nun „… die Aufwertung von privaten Hof-, Frei-, Fassaden- und Dachflächen in verschiedenen Programmen" mit einer Förderquote von 50% der förderfähigen Kosten.
Wir denken, eine klasse Aktion der Stadt Nürnberg!
Mehr zu dem Thema, finden Sie unter diesem Link: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/aktuell_80532.html
Heute ein repräsentatives Beispiel zum Thema Gartenbau und Gartengestaltung in Fürth / Langenzenn
Dieses Projekt begann in 2021 und wird jetzt im Frühjahr 2022 zu Ende geführt. Da wir der Ansicht sind, dass dies sicher eine Gartenanlage ist, die viele Gartenliebhaber interessieren wird, haben wir schon einmal erste Fotos gemacht.
Auch hier wieder eine Beispiel für die komplette Gartengestaltung eines Hausgartens und die Überarbeitung zweier weiterer in Fürth.
Es handelt sich um einen großen Innenhof mehrerer verwandter Familien.
Die Ausgangslage
Terrasse und Wege des ca. 200m² großen Gartens waren in die Jahre gekommen. Die Pflanzungen mussten teilweise erneuert bzw. ergänzt werden. Seitlich des Hauses sollte ein stabiler, dekorativer Sichtschutz mit Durchgang geschaffen werden.
Sie sind Rosenfan? Dann könnte das Rosenschnitt-Video interessant für Sie sein: https://youtu.be/V9ujcwJIjz4
Zusammen mit gruenclusiv e.V. realisierten wir in 2020 das Projekt „Lorenz grün...mitten in der Stadt", das von 16. bis 27. September stattfand. Es stand unter dem Lorenzer Jahresmotto „Schöpfer Gott Macht Mensch".
Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I" und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen" wie z. B. der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4000,00 € erhöht.
Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € – also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden.
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Schauen Sie also immer wieder mal rein. Viel Spaß beim Stöbern!
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